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Von A bis Z

Auf dieser Seite finden sie alle wichtigsten Informationen rund um die Schule Burgistein, Ferienpläne, Links zu externen Beratungsstellen und viel mehr. Weitere Informationen zur Schule entnehmen sie aus unserer Sprungbrettbroschüre.. 

Abmeldungen
von Schülerinnen und Schülern

Eltern melden bitte ihr Kind im Krankheitsfall bei Schulbeginn im Schulhaus oder bei der entsprechenden Lehrperson via KLAPP ab.  Falls das Kind im Schulbus erwartet wird, muss auch der Schulbusbetrieb per SMS über die Nummer 079 448 16 18 (Landbus) bis spätestens 07:00 Uhr informiert werden. Die Eltern sind in jedem Fall für die Abmeldung ihrer Kinder beim Schulbus verantwortlich. Dies gilt auch beim Bezug von freien Halbtagen oder längeren Dispensationen. 

Absenzen

Folgendes Fernbleiben vom Unterricht wird als entschuldigt eingetragen:

  • Krankheit oder Unfall des Kindes

  • Todesfall in der Familie

  • Arzt- und Zahnarztbesuche

  • Ärztlich verordnete Therapien

  • Abklärungen, Beratungen und Behandlungen durch die Erziehungsberatung, den kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst oder den schulärztlichen Dienst

  • Bis zu zwei Tagen für den Wohnungswechsel der Familie

 

Bitte die Absenzen im Voraus den Lehrpersonen bekannt geben und den Schulbusbetrieb (079 448 16 18 Landbus) bis spätestens 07:00 Uhr informieren.

Beurteilung

Die Beurteilung orientiert sich an fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Sie ist auf die verschiedenen Kompetenzen, d.h. Wissen, Können, Wollen und Anwenden, ausgerichtet. Ein besonders starker Akzent wird auf die förderorientierte Beurteilung gelegt, die den Lernprozess begleitet und unterstützt sowie den individuellen Lernvoraussetzungen und Lernwegen Rechnung trägt. Sie hilft Schülerinnen und Schülern, Vertrauen in ihr Können, in ihre eigene Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit zu gewinnen. Sie befähigt die Schülerinnen und Schüler, sich in zunehmendem Mass selbst einzuschätzen und Mitverantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen.

 

 Ausführlichere Informationen finden Sie auf www.bkd.be.ch

Dispensationsgesuch

Die Bewilligung von Dispensationen ist in der «Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule» (DVAD) vom 16. März 2007 geregelt.

 

Dispensationen sind im Voraus zu planende, einmalig oder regelmässige Freistellungen vom Unterricht.

Insbesondere betreffend Dispensationsgesuchen für Familienferien gemäss Art. 4 f DVAD ist zu beachten, dass diese genau begründet werden müssen und nur beim Vorliegen von zwingenden familiären oder persönlichen Gründen unter Vorlage von verlangten Beilagen bewilligt werden. Im Sinne von «besonderen Gründen» wird höchstens einmal pro Zyklus (Zyklus 1: KG-2. Kl.; Zyklus 2: 3. – 6. Kl.) ein Gesuch für Familienferien ohne zwingende Gründe bewilligt.

 

Dispensationsgesuche für Sportferien in der KW6/KW7 werden bewilligt, sofern die Familie ein Kind in der Oberstufe (Riggisberg/Wattenwil) hat, welche nicht zeitgleich mit der Schule Burgistein Sportwoche hat. Durch die abwechselnde Ferienwoche in Burgistein führt dies höchstens in jedem zweiten Schuljahr zu einem bewilligungsfähigen Gesuch und kann lediglich in diesen beiden Kalenderwochen erfolgen.

Die entsprechenden Gesuche sind zu begründen und unter Vorlage der entsprechenden Beilagen mindestens vier Wochen im Voraus mittels auf der Homepage bereitgestelltem Formular bei der Klassenlehrperson einzureichen.

Externe Beratungsstellen

Freie Halbtage

Die Eltern dürfen ihr Kind an fünf Halbtagen pro Jahr eigenverantwortlich vom Unterricht freistellen. Gründe müssen keine angegeben werden. Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Nichtbezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.

 

Es liegt in der Verantwortung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler, sich vorgängig bei der betreffenden Lehrperson über den nachzuholenden Stoff zu informieren. 

 

Die Halbtage müssen 2 Tage im Voraus der betreffenden LP gemeldet werden.

Hausaufgaben

In den allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan 21 werden im Kapitel 5 unter 5.1.5. „Hausaufgaben“ die Grundsätze, die Aufgaben der Lehrpersonen und die zeitlichen Vorgaben zu den Hausaufgaben umschrieben. Die Schule Burgistein hat folgende Abmachungen getroffen:

 

  • Wir bauen vermehrt und bewusst Übungssequenzen im Unterricht ein.

  • Hausaufgaben werden im zeitlichen Rahmen des LP 21 erteilt (1.-2. Klasse = 30 Minuten / 3.-6. Klasse = 45 Minuten)

  • Ab der 1. Klasse führt jede Schülerin, jeder Schüler ein Arbeitsjournal.

Schwimmunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Bern müssen gemäss Weisung der Bildungs-und Kulturdirektion den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) bis spätestens Ende des 4. Schuljahres der Primarstufe absolvieren. Mit dem Wasser-Sicherheits-Check (WSC) wird getestet, ob sich eine Schülerin oder ein Schüler bei einem Sturz ins Wasser selber an den Rand oder ans Ufer retten kann.

Bei Nichtbestehen des WSC werden die Eltern durch die Schulleitung informiert. Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind diese Lücke schliesst.

Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden jährlich von der Schwimmlehrperson über die relevanten Informationen (Durchführungsdaten, Ort, ..) informiert. 

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